Als Netzwerk aus freiberuflichen hochqualifizierten Konferenzdolmetscher:innen haben wir uns unter anderem auf das Dolmetschen bei Notaren spezialisiert. Wir unterstützen Sie dabei, Rechtsgeschäfte professionell und kompetent in unterschiedlichen Sprachen abzuwickeln.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Notariatsdolmetschen verfügen wir über fundierte Kenntnisse in der Rechtssprache. So stellen wir einen reibungslosen Ablauf bei Notarterminen ohne Sprachbarrieren sicher. Sie können sich voll und ganz auf Ihre Firmengründung, Ihren Hauskauf oder Ihre Nachlassangelegenheiten konzentrieren. Bei derartigen rechtlichen Dokumenten mit juristischem Fachvokabular ist ein vollumfängliches Verständnis unabdingbar, um weitreichende rechtliche und auch finanzielle Folgen zu vermeiden.
Bei nicht ausreichender Kenntnis der deutschen Sprache und wenn der Notar nicht selbst übersetzt, besteht demnach gemäß § 16 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) Anspruch auf einen Dolmetscher, wobei die Kosten hierfür nicht vom Notar, sondern von dem Beteiligten, für den der Dolmetscher erforderlich ist, getragen werden.
Wir sind bestens vertraut mit der juristischen Fachterminologie in unseren Arbeitssprachen und mit dem Rechtssystem des jeweiligen Landes. Zudem geht jedem Termin eine gewissenhafte und gründliche Vorbereitung voraus. Auf Wunsch fertigen wir gerne auch eine schriftliche Übersetzung Ihrer Dokumente an.
Sprechen Sie uns einfach an! Wir beraten Sie gerne.
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